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Amtliche papiere

Ausweise, Genehmigungen und Anträge

Ausweise, die Sie für die Einreise brauchen, um auf La Palma Auto zu fahren, diplomatische Vertretungen auf der Insel und das Mitbringen von Haustieren.

1. Welche Ausweispapiere brauche ich, um nach La Palma zu reisen?
2. Welche diplomatischen Vertretungen gibt es auf La Palma?
3. Was brauche ich, um auf La Palma ein Auto fahren zu dürfen?
4. Darf ich mein Haustier mitnehmen?

1. Welche Ausweispapiere brauche ich, um nach La Palma zu reisen? - Nach oben

La Palma ist Teil der Autonomen Region der Kanaren und somit dem Königreich Spanien zugehörig, wie auch Territorium der Europäischen Union. Dementsprechend hängen die für Ihre Einreise nach Palma benötigten Ausweispapiere von Ihrer Staatsangehörigkeit ab:

  • EU-Bürger oder Bürger aus Norwegen, der Schweiz, Islands oder Liechtensteins benötigen nur ihre gültigen Personalausweise oder ihre Reisepässe.
  • Bürger aus Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Republik Korea, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay , den USA, Vatikanstadt und Venezuela benötigen für die Einreise nach Spanien ihre gültigen Reispässe und können bis zu 90 Tage in Spanien bleiben.
  • Staatsbürger aus anderen Ländern müssen an ihrem Wohnsitz beim Spanischen Konsulat [spain.info] ein Visum beantragen, das in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen der betroffenen Person bewilligt oder verweigert werden kann.

Da sich obige Informationen relativ häufig ändern, empfehlen wir Ihnen, sich vor Reiseantritt mit der nächsten spanischen Botschaft in Verbindung [spain.info] zu setzen.



2. Welche diplomatischen Vertretungen gibt es auf La Palma? - Nach oben

Federal Republic of Germany (Honorarkonsulat):
Avda. Marítima, 66 - Sta. Cruz de La Palma ( Tel.: 922 420 689)

República Bolivariana de Venezuela (Honorarkonsulat):
O'Daly, 31 - Santa Cruz de La Palma ( Tel.: 922 411 919). Viele EU-Länder und zahlreiche andere Länder unterhalten diplomatische Vertretungen in den zwei regionalen Hauptstädten der Kanaren: Santa Cruz de Tenerife und Las Palmas de Gran Canaria. Auf der Webpage des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten ( www.mae.es ) können Sie eine aktualisierte Liste der in Spanien vertretenen Konsulate, Honorarkonsulate und Botschaften einsehen .


3. Was brauche ich, um auf La Palma ein Auto fahren zu dürfen? - Nach oben

Um in Spanien ein Auto fahren zu dürfen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein, um ein Auto zu mieten ist ein Mindestalter von 21 Jahre erforderlich. EU-Bürger oder Bürger aus der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein müssen nur ihren gültigen Führerschein mitführen, Bürger aus anderen Ländern müssen einen internationalen Führerschein haben.

Falls Sie Ihr eigenes Auto nach La Palma mitbringen möchten, dann benötigen Sie einen befristeten, amtlichen Fahrzeugschein, den Sie beim Zoll beantragen können und der eine maximale Gültigkeitsfrist von sechs Monaten hat.

Außerdem wird eine obligatorische Versicherung des Fahrzeugs verlangt. Für Bürger mancher Länder, wie zum Beispiel von Mitgliedsländern der EU, reicht die Vorlage der Internationalen Haftpflichtversicherung (Grüne Karte). Falls Ihr Land nicht Unterzeichner der entsprechenden internationalen Übereinkunfte ist, müssen Sie eine Sonderversicherung für Grenzübertritte abschließen. In allen Fällen empfehlen wir Ihnen, sich vor Reiseantritt mit der nächsten Botschaft oder Konsulat Spaniens in Verbindung zu setzen, um die für Sie gültigen Bestimmungen zu erfragen.




4. Darf ich mein Haustier mitnehmen? - Nach oben

Das Mitbringen von Tieren ist, sofern es sich um Haustiere wie Hunde oder Katzen handelt, grundsätzlich gestattet. Vor der Einreise müssen Sie sich jedoch versichern, dass Ihr Haustier eine Reihe von Auflagen hinsichtlich sanitärer Vorschriften und zur Identifizierung erfüllt, die allerdings von Ihrem Herkunftsland abhängig sind. In den meisten Fällen ist eine Tollwutschutzimpfung erforderlich und das Tier muss zur Identifizierung einen Mikrochip oder Tätowierung tragen.

aut spanischer Gesetzgebung ist die Einfuhr von Jungtieren unter drei Monaten beschränkt und die von Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, vollkommen untersagt. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Reise bei ihrem Hotel und den Transportgesellschaften nach der Zulassung von Haustieren und deren Bedingungen zu erkundigen.

  

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La Palma - Canarias - España